Brandschutzunterweisungen
Ich führe in Ihrem Unternehmen die Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter durch und biete u. a. zum richtigen Umgang mit Feuerlöschern Löschübungen an.
Des Weiteren führe ich auch die Ausbildung der Brandschutzhelfer bei Ihnen durch, welche nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2 Abschnitt 7.3 verpflichtend sind. In der Regel umfasst dies fünf Prozent der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefahr entsprechend mehr.